Bedienungs-
und Kontrollhinweise
Pflanzenkläranlagen
arbeiten vom ersten Tag ihrer Inbetriebnahme
wartungsarm und mit hoher Reinigungsleistung.
Das heißt aber nicht, daß man
diese biotechnischen Anlagen völlig
unbeobachtet läßt. Die Unteren
Wasserbehörden im Land Brandenburg
fordern im Rahmen der Wasserrechtlichen
Erlaubnis für Pflanzenkläranlagen
einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb
abzuschließen.
Im
Rahmen dieses Wartungsvertrages muß
die jährliche Kontrolle aller Bauelemente
erfolgen. Schwerpunkt der Kontrolle ist
die erste Kammer der mechanischen Vorreinigung
(Mehrkammerabsetzgrube). Dabei wird die
Schlammächtigkeit geprüft und
gegebenenfalls eine Entleerung des Schlammes
veranlaßt. Dabei gilt, daß mindestens
3x jährlich durch den Eigentümer
die Schlammächtigkeit zu prüfen
und wenn nötig die Entleerung vorzunehmen
ist.
Darüber
hinaus ist eine Wasserprobe aus dem Kontrollschacht
zu entnehmen und auf die entsprechenden
Qualitätsparameter zu untersuchen.
Dieser
Wartungsvertrag sollte den Besitzer bzw.
Betreiber einer Pflanzenkläranlage
nicht dazu verleiten, sich nicht mehr um
diese biotechnische Einheit zu kümmern.
Vielmehr ist eine regelmäßige
visuelle Kontrolle und eine Geruchskontrolle
durchzuführen. Durch eine ausgewogene
Eigenkontrolle können frühzeitig
eventuelle hydraulische oder mechanische
Probleme erkannt und durch einen Fachbetrieb
behoben werden.
Bei
Anlagen mit nachgeschaltetem Schönungsteich
ist das Teichwasser regelmäßig
zu beobachten. Dadurch, daß das vorgeklärte
Abwasser durchaus noch nährstoffreich
ist (durch die Verdunstung im Schilfbeet
wird die Salzkonzentration im Abwasser relativ
erhöht), ist mit einem verstärkten
Algenwachstum zu rechnen. Außerdem
sollte im Herbst bei Laubfall die Teichoberfläche
kontrolliert werden. Gelangt viel Laub in
den Teich, sollte dieses mit Hilfe eines
großmaschigen Siebes oder einer Harke
entfernt werden. Durch das Laub werden ebenfalls
hohe Nährstofffrachten eingetragen,
die das Algenwachstum begünstigen.
Kurzdarstellung
notwendiger Maßnahmen:
- gelegentliche
Kontrolle der Anlagen auf Funktionsfähigkeit
(u.a. Wasserstand im Pumpenschacht und
Kontrollschacht)
- im
Herbst ist das abgestorbene Schilf auf
dem Pflanzenbeet zu belassen, das erhöht
die Frostsicherheit
- bei
zu starker Verunkrautung sollten die Unkräuter
entfernt werden
bei Anlagen mit Schönungsteich:
-
visuelle Kontrolle der Wasserqualität
(Algenwachstum)
- Entnahme
des eingetragenen Laubes zur Verhinderung
zusätzlichen Nährstoffeintrages
- Beobachtung
der Teichbepflanzungen, bei zu starkem
Wachstum kann regulierend durch Entnahme
von Pflanzen eingegriffen werden
Achtung!
Es
dürfen keine chemischen Abflußreiniger
oder Desinfektionsmittel verwendet werden.
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